Abrechnung

Die Behandlungskosten können in der Praxis bar bezahlt werden. Auf Wunsch wird eine detaillierte Rechnung für Ihre Krankenkasse erstellt. Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und privaten Zusatz-Krankenversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet.
Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse an, welche Tarife betreffend der Heilpraktiker vereinbart sind.
Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Gesetzliche Kassen übernehmen in Deutschland die Kosten beim Heilpraktiker nicht!
Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen.

 

 

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© Naturheilpraxis Maria Strobel